CVI (Cerebral Visual Impairment/ Cerebrale Visuelle Informationsverarbeitungsstörung)
Cerebrale Visuelle Informationsverarbeitungsstörungen liegen vor, wenn aufgrund von einer oder mehreren Störungen der visuellen Funktionen Aktivitäten beeinträchtigt sind und/oder Probleme in der Teilhabe im alltäglichen Leben auftreten.*
*Definition durch ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health) 2013 von einer niederländischen Expertengruppe von Royal Dutch Visio
Gutes Sehen setzt voraus:
Sobald in einem dieser Punkte „Stolpersteine“ auftreten, ist es Zeit genauer hinzusehen.
Schwierigkeiten
Es handelt sich um eine Abklärung, die über den gängigen opthalmologischen und orthoptischen Status hinausgeht, um festzustellen, ob die CVI-Untersuchung zielführend ist. Ein aktueller opthalmologischer Befund vom Augenarztinklusive Skiaskopie (objektive Bestimmung der Fehlsichtigkeit) ist erforderlich.
Der Fragebogen gibt wichtige Informtationen um eine auf das Kind individuell zugeschnittene CVI-Abklärung vorzubereiten. Es ist sehr wichtig, den Fragenbogen spätestens eine
Woche vor dem ersten Termin ausgefüllt zu retournieren. Sie erhalten die Unterlagen online durch einen per Mail zugesandten Link oder als Ausdruck an der Rezeption.
Aufgrund der Auswertung des vorab abgegebenen Fragebogens, wird eine individuelle Austestung vorbereitet.
Inhalte
Dauer ca. 60 Minuten
Hier wird die Auswertung der Untersuchungen besprochen. Die Anwesenheit des Kindes ist bei diesem Gespräch grundsätzlich nicht mehr nötig.
Dauer ca. 30 Minuten
Die Eltern erhalten Empfehlungen, Hilfsmittel und Strategien zur Erstellung eines Förderplans und Verbesserung der Rahmenbedingungen.
Die Kosten für die orthoptische CVI-Abklärung werden derzeit nicht von der Krankenkasse übernommen.
Jetzt Termin mittels Formular vereinbaren oder direkt anrufen unter 0512 583725.